Kostenübernahme bei einer Psychotherapie

Welche Psychotherapien werden von den Krankenkassen bezahlt?

Von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen werden derzeit drei Therapieformen bezahlt. Es handelt sich dabei um die sogenannte Richtlinienpsychotherapie:

  • Psychoanalyse
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 
  • Verhaltenstherapie

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass die Therapien von Ärztlichen oder Psychologischen PsychotherapeutInnen durchgeführt werden. 

 

In Erstgesprächen oder sogenannten probatorischen Sitzungen können Sie Ihre TherapeutIn kennenlernen und Ihr Problem erläutern. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden bis zu fünf Erstgespräche bei beliebig vielen kassenzugelassenen PsychotherapeutInnen bezahlt. Erst dann muss ein Antrag für eine Psychotherapie gestellt werden.

 

Bei privaten Krankenversicherungen sind die Bedingungen für die Erstattung von Erstgesprächen unterschiedlich. Es lohnt sich auf jeden Fall nachzufragen. Bei TherapeutInnen ohne Kassenzulassung sollten Sie außerdem vorab telefonisch klären, wie viele probatorische Sitzungen Ihnen zu welchem Preis angeboten werden.

 

Die gesamten Behandlungskosten werden anschließend nur dann von den Krankenkassen übernommen, wenn eine psychische Störung mit sogenanntem Krankheitswert diagnostiziert wurde. Zum Beispiel eine Angststörung, Depression, Ess-Störung, Persönlichkeitsstörung, psychosomatische Störung, Sucht oder eine Verhaltensstörung.  

 

Erziehungs-, Partnerschafts- oder Lebensberatung erstatten die Kassen hingegen nicht. Behandlungen bei nicht staatlich anerkannten PsychotherapeutInnen oder nach nicht anerkannten Methoden müssen in der Regel ebenfalls aus eigener Tasche bezahlt werden. Manche privaten Krankenkassen machen hier aber Ausnahmen - erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

 

Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte: die ambulante psychotherapeutische Versorgung wurde zum 1. April 2017 neu strukturiert. Damit sollen Patient*innen zeitnah einen niederschwelligen Zugang erhalten und das Versorgungsangebot insgesamt flexibler werden.

 

Infos zu Neuerungen infolge der Strukturreform sind detailliert nachzulesen auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Psychotherapie_Reform.pdf